- Ein Pflegebett kann über Pflegekasse oder Krankenkasse beantragt werden – je nach Situation
- Pflegegrad 2 oder höher ist in der Regel Voraussetzung für die Pflegekassen-Förderung
- Die Pflegekasse bezahlt Pflegebetten als Hilfsmittel – oft als Leihgerät über das Sanitätshaus
- Das Pflegebett muss medizinisch begründet und ärztlich verordnet sein
- Wichtig: Antrag stellen BEVOR das Bett gekauft oder gemietet wird
Ein Pflegebett ist nicht nur ein Bett. Es ist ein medizinisches Hilfsmittel, das die Pflege für beide Seiten erleichtert – für die pflegebedürftige Person und für die pflegende Person. Die elektrisch verstellbaren Rücken- und Beinteile ermöglichen es, bequeme Positionen zu finden, Dekubitus zu vermeiden und die Körperpflege deutlich zu erleichtern. Die gute Nachricht: In vielen Fällen übernehmen Pflege- oder Krankenkasse die Kosten.
Wann ist ein Pflegebett sinnvoll?
Ein normales Bett stößt bei Pflegebedürftigkeit oft schnell an seine Grenzen:
- Aufstehen und Hinsetzen fällt schwer – das höhenverstellbare Pflegebett kann die Betthöhe an die Körpergröße anpassen
- Körperpflege im Bett ist schwierig – mit herunterklappbaren Seitenteilen und verstellbarem Rückenteil viel einfacher
- Gefahr des Herausfallens – Pflegebetten haben Seitenteile, die als Sturzsicherung dienen
- Rückenleiden der pflegenden Person – die Arbeitshöhe des Bettes lässt sich auf die passende Höhe bringen und schont Rücken und Knie der Pflegenden
- Dekubitusrisiko – Positionswechsel im Pflegebett sind einfacher und es kann eine Spezialmatratze aufgelegt werden
Pflegebett über die Pflegekasse beantragen
Voraussetzungen
Die Pflegekasse bezuschusst Pflegebetten als technische Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Voraussetzungen:
- Pflegegrad 2 oder höher (Pflegegrad 1 reicht in der Regel nicht)
- Häusliche Pflege (nicht Heimunterbringung – dort ist das Heim für Ausstattung zuständig)
- Medizinische Notwendigkeit – das Pflegebett muss für die Pflege erforderlich sein
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Miete eines Pflegebettes (Leihgerät) in der Regel vollständig. Beim Kauf gibt es einen Zuschuss – der Eigenanteil variiert je nach Modell und Ausstattung.
Wichtig: Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Festbetrag für Pflegebetten – das Sanitätshaus rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, und du zahlst ggf. nur die Differenz zu einem teureren Modell.
Pflegebett über die Krankenkasse beantragen
Alternativ oder ergänzend kann ein Pflegebett über die Krankenkasse als Hilfsmittel nach § 33 SGB V beantragt werden. Das ist relevant wenn:
- Noch kein Pflegegrad vorhanden ist (z.B. nach einer Operation mit vorübergehender Bettlägerigkeit)
- Die Pflegekasse abgelehnt hat und ein Widerspruch läuft
- Das Pflegebett primär aus medizinischen Gründen notwendig ist (z.B. nach Schlaganfall, schwerer Erkrankung)
Hier braucht es eine ärztliche Verordnung auf dem Rezept-Formular 16 (Hilfsmittelverordnung) mit Diagnose und Begründung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung
- Hausarzt oder Facharzt aufsuchen: Situation schildern, um Verordnung bitten. Diagnose und der Bedarf an einem Pflegebett müssen dokumentiert sein. Wichtig: Klare Formulierung – „Pflegebett zur häuslichen Pflege bei [Diagnose], Pflegegrad [X]“.
- Sanitätshaus aufsuchen: Mit der Verordnung und der Pflegekassen-Information. Das Sanitätshaus hilft bei der Auswahl und übernimmt die Kommunikation mit der Kasse.
- Genehmigung abwarten: Nicht vorher bestellen oder installieren – die meisten Kassen genehmigen nur wenn der Antrag vor der Anschaffung gestellt wird. Ausnahme: nachgewiesene Dringlichkeit.
- Lieferung und Einweisung: Das Sanitätshaus liefert und baut das Bett auf. Lasse dir die Funktionen erklären – besonders die Motorsteuerung und die Seitenteile.
- Regelmäßige Überprüfung: Bei Miete: Das Sanitätshaus prüft das Gerät auf Funktion und Sicherheit. Bei veränderten Bedürfnissen kann auch ein Modellwechsel beantragt werden.
Welches Pflegebett ist das richtige?
Nicht jedes Pflegebett ist für jeden geeignet. Folgende Faktoren sind entscheidend:
Motorisierung
- Einmotorig: Nur Rückenteil verstellbar. Günstig, ausreichend für einfachen Bedarf.
- Zweimotorig: Rücken- und Beinbereich separat verstellbar. Standard für häusliche Pflege.
- Viermotorig: Zusätzlich Liegehöhe und Trendelenburg-Stellung (Kopf tiefer). Für intensivere Pflege.
Betthöhe und Bettseitenteile
Elektrisch höhenverstellbare Betten (Arbeitshöhe ca. 40–80 cm) schonen den Rücken der Pflegenden erheblich. Seitenteile schützen vor dem Herausfallen und geben der pflegebedürftigen Person Halt beim Aufrichten.
Matratzengröße
Pflegebetten haben meistens Standardmaße von 90×200 cm. Für adipöse Personen gibt es Breitbetten (120 cm oder breiter). Wichtig: Die passende Matratze direkt mitbestellen – Pflegebett-Matratzen sind dicker und fester als normale Matratzen damit die Motorsteuerung funktioniert.
Zubehör
- Pflegebetttisch (Überbetttisch): ermöglicht Essen, Lesen oder Arbeiten im Bett
- Bettbügel / Aufrichthilfe: ermöglicht es der Person, sich selbst aufzurichten
- Bettverlängerung: für sehr große Personen
- Spezialmatratze: Weichlagerungsmatratze oder Wechseldruckmatratze je nach Dekubitusrisiko
Was kostet ein Pflegebett?
- Einfache Pflegebetten (einmotorig): 800–1.500 Euro
- Standard-Pflegebetten (zweimotorig): 1.500–3.000 Euro
- Hochwertige Modelle (vier-motorig, viele Extras): 3.000–6.000 Euro
- Leihgebühr (über Sanitätshaus): 50–120 Euro/Monat je nach Modell
Bei Kassengenehmigung: Leihgerät meist ohne Eigenanteil. Beim Kauf kann ein Eigenanteil anfallen wenn das gewählte Modell teurer ist als der Kassenfestbetrag.
Was tun wenn die Kasse ablehnt?
Ablehnungen passieren – oft aus formalen Gründen (unvollständige Verordnung, fehlende Diagnose). Beim Widerspruch:
- Widerspruch schriftlich, innerhalb von 4 Wochen nach Ablehnung
- Arzt um ausführliche Begründung bitten – warum ist das Pflegebett medizinisch notwendig?
- Pflegebericht des Pflegedienstes beilegen der den Pflegebedarf dokumentiert
- Bei erneuter Ablehnung: Sozialgericht oder VdK/Sozialverband einschalten
Fazit
Ein Pflegebett ist keine Luxus – es ist ein medizinisches Hilfsmittel das die Pflegequalität erhöht, den Pflegenden den Rücken schont und der pflegebedürftigen Person mehr Komfort und Sicherheit gibt. Die Kosten werden bei Pflegegrad 2 und medizinischer Notwendigkeit in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Der Schlüssel liegt im richtigen Antrag – mit ärztlicher Verordnung, vor der Anschaffung, mit Unterstützung des Sanitätshauses.
Häufige Fragen
Bekomme ich ein Pflegebett auch mit Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 ist eine Förderung über die Pflegekasse sehr schwierig – der Leistungsumfang ist minimal. Jedoch kann die Krankenkasse ein Pflegebett genehmigen wenn eine medizinische Notwendigkeit (Diagnose, ärztliche Verordnung) vorliegt – unabhängig vom Pflegegrad.
Kann ich das Pflegebett in einem normalen Schlafzimmer aufstellen?
Ja – aber du brauchst ausreichend Platz. Rund um das Bett sollten mindestens 90 cm freier Raum sein damit der Pflegedienst von beiden Seiten arbeiten kann. Türbreiten prüfen: Pflegebetten sind breiter als normale Betten (oft 100 cm mit Verpackung) – Türen und Flure müssen ausreichend breit sein.
Wie lange dauert es bis das Bett genehmigt und geliefert wird?
In dringenden Fällen (z.B. nach Krankenhausentlassung) kann das Sanitätshaus das Bett oft innerhalb von 1–3 Werktagen liefern, auch vor offizieller Kassengenehmigung. Die formale Genehmigung läuft dann nach. Informiere das Sanitätshaus über die Dringlichkeit – sie haben Erfahrung damit.
Müssen wir das Pflegebett nach Ende der Pflege zurückgeben?
Leihgeräte: Ja – nach Ende der Pflegebedürftigkeit wird das Bett vom Sanitätshaus abgeholt. Gekaufte Geräte gehören dir und können behalten oder weiterverkauft werden. Beim Leihmodell übernimmt das Sanitätshaus auch Wartung und Reparaturen.
