Zum 31. Dezember verliert die „alte“ Krankenversichertenkarte ihre Gültigkeit – und dies unabhängig von dem auf dem Chipnachweis abgedruckten Ablaufdatum. Darauf haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geeinigt
Vom 01. Januar 2014 wird dann die „neue“ elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Foto für gesetzliche Krankenversicherte zur Pflicht. Laut Spitzenverband sind etwa 5 Prozent der Versicherten noch nicht im Besitz des neuen Nachweises. Wer sie nicht hat, muss Behandlungen möglicherweise selbst bezahlen.
Was passiert, wenn ein Versicherter ab dem 01. Januar 2014 mit seiner ungültigen Krankenversichertenkarte zum Arzt kommt?
Wer im nächsten Jahr zum Arzt geht und keine neue Versichertenkarte vorweisen kann, hat ein Problem. Innerhalb von 10 Tagen nach der Behandlung hat der Versicherte dem Arzt eine gültige elektronische Gesundheitskarte oder eine Einzelfallbestätigung seiner Krankenkasse, dass er zum Zeitpunkt der Behandlung einen Leistungsanspruch hatte, vorzulegen. Legt er dem Arzt keinen entsprechenden Versicherungsnachweis vor, kann dieser eine Privatrechnung stellen.
Sofern der Versicherte dann bis zum Ende des Quartals einen entsprechenden Versicherungsnachweis erbringt, muss der Arzt die Privatvergütung zurückerstatten. Erfolgt der Nachweis nicht innerhalb dieses Zeitraums, hat der Versicherte die Kosten privat zu bezahlen. Ein Erstattungsanspruch gegenüber seiner Krankenkasse besteht nicht mehr.
Welche Daten enthält die neue elektronische Gesundheitskarte?
Vorerst sind nur übliche Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse und Krankenversicherungsnummer gespeichert. Folglich die Daten, die auch auf den bisherigen Krankenversichertenkarten enthalten waren.
Wozu dient das Lichtbild?
Die auffälligste Neuerung ist ein Foto des Versicherten. Ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahre und Versicherte, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können, wie Bettlägerige. Auf der Rückseite ist die Europäische Krankenversichertenkarte aufgedruckt.
Das Lichtbild hilft, Verwechslungen zu vermeiden und die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen. Jemand, der nun versucht, sich mit einer fremden Karte eine Leistung zu erschleichen, die von der Solidargemeinschaft bezahlt werden müsste, kann umgehend identifiziert werden.
Warum wurde die Europäische Krankenversichertenkarte auf der eGK aufgedruckt?
Für Versicherte, die im europäischen Ausland unterwegs sind, gilt die Europäische Krankenversichertenkarte als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen. Sie wird in allen 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz anerkannt.
Welchen Nutzen hat die neue Gesundheitskarte für den Patienten?
Die neue elektronische Gesundheitskarte enthält einen Mikroprozessor. Wenn es der Versicherte wünscht, ermöglicht dieser, dass zukünftig sensible Gesundheitsinformationen verschlüsselt und gegen unberechtigten Zugriff geschützt gespeichert und dem behandelnden Arzt zur Verfügung gestellt werden können.
So sind beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt neben der Aufnahme von Notfalldaten auch die Dokumentation der eingenommenen Medikamente, eine Impfdokumentation, die Bereitstellung von Informationen zur Organspende oder eine elektronische Patientenakte möglich.
Muss ich alle Anwendungsmöglichkeiten nutzen?
Nur die Speicherung der Versichertenstammdaten ist für alle gesetzlich Versicherte verpflichtend. Folglich sind dies Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht sowie Angaben zur Krankenversicherung. Hierzu zählen die Krankenversichertennummer, der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner) und der Zuzahlungsstatus.
Alle darüber hinausgehenden medizinischen Informationen werden zukünftig nur auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten gespeichert.
Mehr Informationen