Seit dem 01. August 1995 fordert ein kleines rotes Dreieck Autofahrer zur besonderen Vorsicht auf. Doch kaum jemand hält sich daran. Aus Unkenntnis missachten viele Autofahrer die Vorsichtsregeln an Bushaltestellen. Dabei werden Verstöße an gefährlichen Haltestellen streng geahndet. So kann bei Tempo 41 bereits der Führerschein weg sein.
Wie verhalte ich mich als Autofahrer richtig?
Ein kleines rotes Dreieck – eine Art Warndreieck – signalisiert dem heranfahrenden Busfahrer: Achtung, gefährliche Haltestelle! Daher schaltet der Busfahrer, bevor er die Bushaltestelle erreicht, das Warnblinklicht an. Ab diesem Moment dürfen die anderen Verkehrsteilnehmer – aus beiden Richtungen kommend – nicht mehr überholen und müssen ihre Geschwindigkeit der Situation anpassen.
Sobald der Bus steht, dürfen Autofahrer nur dann mit ausreichend großem Abstand an ihm vorbeifahren, wenn eine Gefährdung beziehungsweise Behinderung der Fahrgäste ausgeschlossen ist. Dabei dürfen sie nur noch Schritt-Geschwindigkeit (4-7 km/h) fahren. Dadurch soll die Sicherheit der ein- und aussteigenden Fahrgäste erhöht werden.
Viele betroffene Busfahrer bemängeln, dass das Warnblinklicht ihrer Busse immer wieder missachtet wird, da ein Großteil der Autofahrer die Bestimmung des § 20 der Straßenverkehrsordnung nicht kennen. Autofahrer, die vor 1995 ihren Führschein erworben haben, wissen wenig, manche gar nichts über die geänderte Straßenverkehrsordnung.
Wie werden Verstöße geahndet?
Erfasst das Messgerät der Ordnungshüter 41 km/h, werden hiervon die maximal erlaubte Schrittgeschwindigkeit in Höhe von 7 km/h sowie ein Toleranzwert von 3 km/h abgezogen. Nach Adam Riese verbleiben dann noch 31 km/h, die der Autofahrer zu schnell unterwegs war. Dies bedeutet einen Entzug des Führerscheins für vier Wochen, zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei sowie ein Bußgeld in Höhe von 160 EUR.
Und derjenige Autofahrer, der nur 21 km/h zu schnell unterwegs ist, muss bereits mit einem Bußgeld in Höhe von 80 EUR rechnen. Zusätzlich erhält er einen Punkt in Flensburg.