Am vergangenen Mittwoch wurde die zweite Stufe der Pflegereform von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vom Bundeskabinett verabschiedet. Durch das Gesetz sollen Millionen von Pflegebedürftigen mehr Geld und höhere Leistungen erhalten. Das Gesetz tritt 2016 in Kraft. Da aber die Reform so aufwendig ist, gilt sie erst ab Januar 2017.
Zentraler Punkt ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Er soll besser als bisher auf die individuellen Fähigkeiten eingehen und nicht nur körperliche, sondern auch geistige Beeinträchtigungen erfassen. Damit werden Demenzkranken dieselben Ansprüche auf gleiche Leistungen eingeräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
Daneben sollen die bisher drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst werden. Dabei soll derjenige der schon Leistungen erhält, ohne erneute Begutachtung reibungslos in das neue System übergeleitet werden.
Zudem sieht das Gesetz eine bessere Absicherung für pflegende Angehörige vor. Wer für die Pflege aus dem Beruf aussteigt, um sich um alte oder kranke Angehörige zu kümmern, dem zahlen die Pflegekassen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Bislang war dies nur für sechs Monate möglich. Zukünftig soll dies für die gesamte Dauer der Pflege gelten.
Und für Angehörige, die ein Familienmitglied an mindestens zwei Tagen in der Woche für zusammen mindestens zehn Stunden pflegen übernehmen die Pflegekassen auch die Beiträge für die Rentenversicherung.
Der Preis hierfür: Die Pflegeversicherung wird erneut teurer. Bereits mit der Einführung des ersten Pflegestärkungsgesetzes zum 01. Januar 2015 stieg der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 2.05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent. Und mit der Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wird Anfang 2017 der Beitragssatz noch einmal um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozentpunkte steigen. Den Beitragszahlern kostet dieser neue Schritt bis zu 4,12 EUR pro Monat zusätzlich. Damit kostet die gesamte Reform mehr als fünf Milliarden Euro.
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