Gewöhnlich müssen wir rezeptfreie Medikamente selbst bezahlen. Dies gilt auch für das grüne Rezept vom Arzt. Doch seit Anfang des Jahres 2015 gibt es eine neue Regelung. Seitdem können gesetzliche Krankenkassen auch die Kosten für rezeptfreie Medikamente übernehmen.
Auf dem grünen Rezept werden normalerweise vom Arzt nicht verschreibungspflichtige Medikamente empfohlen, die dieser für medizinisch notwendig erachtet. Bislang übernehmen die Krankenkassen die Kosten für rezeptfreie Arzneien nur unter bestimmten Umständen.
Bislang fand sich auf den grünen Rezepten der Zusatz „Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen“. Doch viele Krankenkassen übernehmen trotzdem die Erstattung für bestimmte Arzneien. Versicherte erfragen am besten direkt bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse, ob die Kosten für auf dem grünen Rezept empfohlene Medikamente von dieser erstattet werden und wie hoch diese Erstattung ausfällt.
Zukünftig wird daher obiger Hinweis durch den Satz ersetzt „Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen“. Für die Erstattung kann der Patient das grüne Rezept zusammen mit dem erhaltenen Quittungsbeleg der Apotheke bei seiner Krankenkasse einreichen. Meist bekommen Versicherte eine bestimmte jährliche Summe erstattet. Das Limit pro Kunde liegt bei 100 EUR jährlich.
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