Wegen einer Lücke in der Pflegereform, die die Jahreswechsel in Kraft tritt, könnten bis zu 80.000 Menschen ihren Heimplatz verlieren. Davor warnt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).
Hintergrund ist das Wegfallen der sogenannten „Hilfe zur Pflege“. Sobald ein Heimbewohner von der Einteilung in die Pflegestufen 1, 2 oder 3 nicht erfasst ist und somit offiziell nicht als pflegebedürftig gilt, können die Kosten für die Heimunterbringung nicht von der Pflegeversicherung getragen werden.
Hierbei handelt es sich meist um Personen, die zwar einen geringen Pflegebedarf haben, ihr Leben daheim alleine jedoch nicht meistern können und daher in einem Alten- und Pflegeheim leben. Anstelle der Leistungen der Pflegeversicherung haben sie bislang von den kommunalen Sozialämtern einen Zuschuss für die Heimunterbringung erhalten. Dieser Zuschuss kann monatlich 1.000 EUR und mehr betragen.
Diese Leistung soll nun wegfallen. Vom 01. Januar 2017 an dürften die meisten dieser Pflegeheimbewohner dem Pflegegrad 1 zugeordnet werden. Dann erhalten sie einen Entlastungsbetrag von pauschal 125 EUR pro Monat. Dafür entfällt aber die „Hilfe zur Pflege“ von den Sozialämtern gänzlich. Für die meisten ist dies viel zu wenig um einen Pflegeheimplatz zu finanzieren. Sie müssten sich eine andere Bleibe suchen.
Laut dem Pflegeheimverband bpa sind hiervon rund 80.000 Senioren betroffen. Das sind bis zu zehn Prozent aller Heimbewohner. Sie stehen vor einer völlig unsicheren Zukunft.
„Diese Menschen sind häufig über 80 Jahre alt und mussten die eigene Wohnung aufgeben. Alle Beteiligten benötigen dringend ein verlässliches Signal, dass die Sozialhilfeträger auch künftig die Kosten tragen, wenn die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig ist, aus dem eigenen Einkommen aber nicht bezahlt werden kann. Hier darf es keine bösen Überraschungen geben“, sagt bpa-Präsident Bernd Meurer.
Den jeweiligen gesetzgebenden Organen ist dies bereits bewusst. Sie erarbeiten gerade einen Entwurf, der diesem Problem entgegenwirken soll.