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Pflegebedürftige sollten ihren Bescheid zur Überleitung prüfen

21. Dez. 2016

stop achtung wichtig antrag stellen bescheid pruefenBis zum Jahresende informieren die Pflegekassen ihre Versicherten über die neuen Pflegegrade und die neuen Leistungsbeträge.

Mit der Pflegereform 2017 – dem zweiten Pflegestärkungsgesetz – werden die bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt. Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, bekommt in den nächsten Tagen bis zum Jahresende den sogenannten Überleitungsbescheid zugesendet. In diesem Schreiben werden der Pflegegrad und die neuen Leistungsbeträge mitgeteilt.

 

Wer einen solchen Überleitungsbescheid erhält, sollte diesen sorgfältig prüfen und nachsehen ob alles stimmt. Dabei sollten folgende Angaben einer genauen Überprüfung unterzogen werden:

  • Ist die Überleitung von Pflegestufe auf Pflegegrad korrekt?
  • Ist die Höhe des Pflegegeldes oder der Pflegesachleistung richtig berechnet worden?

Falls man einen Fehler entdeckt, ist es wichtig, einen Widerspruch gegen den zugegangenen Bescheid einzulegen. Dabei sollte man ruhig und sachlich bleiben, denn generell steckt sicherlich kein böser Wille eines Sachbearbeiters dahinter. In der Regel werden die Bescheide technisch erstellt.

 

Folgendes sollte beim Widerspruch beachtet werden:

  • Generell sollte der Widerspruch so bald wie möglich eingelegt werden. In diesem Fall erhalten die Pflegebedürftigen so früh wie möglich die richtigen Pflegegrade und Gelder zugesprochen. Klappt es aber aus irgendeinem Grund nicht so schnell, ist es nicht weiter schlimm.

  • Denn falls auf dem Bescheid keine konkrete Frist für einen Widerspruch angegeben ist, hat der Betroffene ein Jahr lang Zeit, um das Widerspruchsschreiben zu versenden. Auf jeden Fall ist die Pflegeversicherung verpflichtet, eventuelle Zahlungen auch rückwirkend zu leisten.

  • Falls der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, wie beispielsweise „Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.“, bestehen noch Chancen. Grundsätzlich ist natürlich die in dem Bescheid festgelegte Frist zu beachten. Aber selbst nach Ablauf dieses Termins kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden. Auch hier muss die Pflegeversicherung rückwirkend Zahlungen leisten oder den Pflegegrad anpassen.

 

In unserer nächsten Ausgabe berichten wir über: Pflegereform 2017 – Aus Pflegestufen werden Pflegegrade