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Wie viel Rentner nebenbei dazuverdienen dürfen

21. März 2017

absicherungIn Deutschland arbeiten Senioren aus unterschiedlichen Gründen neben der Rente. Die Gründe dafür sind vielfältig: Während die einen auch im Ruhestand aktiv bleiben möchten, neue Herausforderungen suchen und den Beruf zum Austausch mit anderen Menschen nutzen, arbeiten die anderen um ihre spärlichen Rentenbezüge aufzubessern. Mittlerweile gilt letzteres für einen großen Teil der Rentner - ihre Rente allein reicht zum Leben nicht mehr aus.

Welche Gründe auch immer vorliegen: Vor Beginn einer Beschäftigung sollten sich Rentner gut über die gültigen Hinzuverdienstmöglichkeiten informieren und genau prüfen, ob sich ihr Nebenverdienst auch wirklich lohnt. So sind bestimmte Vorgaben zu beachten. Je nachdem wie alt man ist, welche Rentenform man bezieht und wie hoch der Hinzuverdienst ausfällt kann sich nachhaltig auf die Rentenbezüge auswirken.

 

Regelaltersgrenze erreicht

Wer das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat und eine voll gesetzliche Rente bezieht, darf nebenbei so viel verdienen wie er möchte. Die Beschäftigung muss dem Rentenversicherungsträge auch nicht gemeldet werden. Die Rente wird voll ausgezahlt.

Wer allerdings mehr als 450 EUR monatlich hinzuverdient, muss seine zusätzlichen Einnahmen versteuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Hinzuverdienst und die Altersrente den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Dieser liegt ab dem 01. Januar 2017 bei 8.820 EUR jährlich.

Ebenfalls steuerfrei ist ein Hinzuverdienst mit bis zu 450 EUR monatlich, wenn er als Mini-Job mit zwei Prozent vom Arbeitgeber versteuert wird.

Wer seine Regelaltersgrenze erreicht hat und Rente bezieht, kann sich seit dem 01. Januar 2017 seine Erwerbstätigkeit auf künftige Ansprüche anrechnen lassen. In diesem Fall muss er seinem Arbeitgeber mitteilen, dass er sich auf freiwilliger Basis dazu entschieden hat seinen Arbeitnehmeranteil an die Rentenversicherung zu bezahlen. In diesem Fall können die Rentenansprüche ab dem 01. Juli des darauffolgenden Jahres entsprechend steigen.

 

Hinzuverdienst bei vorzeitigem Renteneintritt

Frührentner können in der Regel monatlich 450 EUR sowie zweimal im Jahr 900 EUR pro Monat zusätzlich steuerfrei hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Infolgedessen stellt ein Nebenverdienst von bis zu 6.300 EUR jährlich kein Problem dar. Sobald der Verdienst jedoch darüber liegt, wird dieser zu 40 Prozent auf die Altersrente angerechnet.

Generell muss derjenige, der frühzeitig in Rente geht, Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen. Neu ist – ab dem 01. Juli 2017, dass diese Kürzung sich bereits ab einem Alter von 50 Jahren durch eine Einmalzahlung ausgleichen lässt, um die volle Rente zu erhalten. Bislang war das erst ab 55 Jahren möglich. Hat jemand diese Zahlung geleistet, arbeitet dann doch länger als ursprünglich angedacht, wird die Einmalzahlung auf die Rentenansprüche angerechnet.

 

Pensionen, Witwenrente und Erwerbsminderungsrente

Wer eine Pension bezieht und zuvor im Staatsdienst beschäftigt war, muss sich individuell erkundigen.

Gesonderte Regelungen gelten auch bei der Witwen- und Witwerrente, da diese zum Beispiel nur gekürt wird, wenn das Einkommen bestimmte Freibeträge übersteigt. Je nach Wohnsitz des Hinterbliebenen beträgt der Freibetrag in den neuen Bundesländern bei 756,62 EUR und in den alten Bundesländern bei 803,88 EUR (Stand: Dezember 2016). Übersteigt der Nebenverdienst der Witwe oder des Witwers den Freibetrag werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Hinterbliebenenrente abgezogen. Beispiel: Eine Witwe verdient zu ihrer Rente 903,88 EUR zusätzlich. Den Freibetrag überschreitet sie folglich um 100,00 EUR. 40 Prozent hiervon entsprechen 40 EUR. Infolgedessen wird ihre Witwenrente um 40 EUR gekürzt.

Die Hinzuverdienstgrenzen bei einer Erwerbsminderungsrente werden stets individuell berechnet. Dabei kommt es darauf an, ob man eine Voll- oder eine Teilrente bezieht, auf das Einkommen vor Rentenbeginn und ob man den Hinzuverdienst im Osten oder im Westen erzielt. Unter Umständen können sich die Kürzungen bei einer Erwerbsminderungsrente so schwer auswiegen, dass man keine Bezüge mehr erhält oder der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entfällt. Grundsätzlich aber kann man 450 EUR monatlich stets hinzuverdienen, ohne dass diese auf die Rente angerechnet werden.

 

Hinzuverdienstgrenze bei zwei Renten

Wer sowohl eine eigene Rente als auch eine Witwenrente bezieht, sollte sich bevor er einer Nebentätigkeit nachgeht unbedingt informieren. Denn die eigene Rente wird bereits auf den Freibetrag der Witwenrente angerechnet. Aus diesem Grunde überschreitet man gegebenenfalls schon bei einem zusätzlich ausgeübten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses die Grenze des Freibetrags. Damit kann schon ein kleiner Nebenjob die Witwenrente kürzen.

Generell gilt: Wer als Rentner sich etwas hinzuverdienen möchte, sollte sich unbedingt vorab bei einem Rentenberater über die geltenden Regelungen informieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn man mehr als 450 EUR monatlich verdienen möchte und/oder eine der oben genannten Ausnahmen zu treffen.

 

 

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