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Privat versichert? - Am Lebensende kann dies teuer werden

21. Juni 2017

Im deutschen Gesundheitssystem werden Privatversicherte häufig bevorzugt. Doch ausgerechnet am Lebensende übernehmen die meisten privaten Krankenkassen die Kosten für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) oder für einen Hospizaufenthalt nur auf freiwilliger Basis.

 

Was ist Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung?

Die SAPV möchte die Lebensqualität und die Selbstbestimmung unheilbar Kranker und Sterbender so weit wie möglich erhalten, fördern und verbessern. Dabei soll die Pflege ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in gewohnter Umgebung ermöglichen.

Dazu gehören Schmerz- und Symptomkontrolle, regelmäßige Hausbesuche, eine 24-Stunden Rufbereitschaft, die Beratung und Begleitung von Angehörigen und bei Bedarf die vollständige medizinisch-pflegerische Versorgung.

Die Kosten für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nach der ärztlichen Verordnung. Verordnet werden die Leistungen von den Hausärzten und den niedergelassenen Fachärzten. Zur Überbrückung können aber auch Klinikärzte eine Verordnung für sieben Tage ausstellen.

Für Privatversicherte gelten andere Richtlinien.

 

Benachteiligung von Privatversicherten bei SAPV und Hospizversorgung

Während jeder gesetzlich Krankenversicherte das Recht auf eine Behandlung und umfassende Begleitung durch ein spezialisiertes Team aus Ärzten und Pflegekräften hat, schließen die meisten privaten Krankenversicherungen (PKV) dieses Recht im „Kleingedruckten“ kurzerhand aus.

Stattdessen müssen schwerstkranke Privatversicherte auf dem Sterbebett auf die Kulanz ihrer privaten Versicherung hoffen, denn die meisten privaten Versicherungen tragen die Kosten nur auf freiwilliger Basis. Nach ihren Versicherungsbedingungen sind die privaten Krankenversicherungen nicht dazu verpflichtet, diese Leistungen zu übernehmen.

Doch Kulanz stellt keine gute Grundlage da, denn sie bietet keine Rechtssicherheit.

 

Private Krankenversicherung – Luxus für die Gesundheit

Gutverdiener und Selbständige müssen sich zwischen zwei Systemen entscheiden. Entweder bleiben Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder wechseln in die private Krankenversicherung (PKV) mit all ihren Versprechungen?

Sie haben die Qual der Wahl zwischen einem Solidarsystem, in dem alle weitgehend die gleichen Leistungen bekommen und Beiträge nach ihrer Einkommenshöhe bezahlen, und einem Individualsystem, in dem der Beitrag nach dem Risiko berechnet wird, aber auch Chefarztbehandlung, neueste Behandlungsmethoden oder kurze Wartezeiten ermöglicht.

  • Generell ist eine private Krankenversicherung nur für Beamte und Wohlhabende geeignet, da dieser Personenkreis bis ins hohe Alter über ein gesichertes Auskommen verfügt.
  • Leistungen lassen sich in der privaten Krankenversicherung individuell vereinbaren.
  • Einmal vereinbarte Leistungen kann die private Versicherung niemals kürzen.
  • Nur gute Tarife sichern ein hohes Leistungsniveau zu. Weniger gute Tarife, sogenannte Spar-Tarife, bieten unter Umständen nur sehr wenig Absicherung.
  • Kein Tarif bietet alle Leistungen. Am Ende ist die Auswahl stets ein Kompromiss.
  • Mit zunehmenden Alter des privat Versicherten steigen die Beiträge trotz Altersrückstellungen.

Wer aber in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt, kann deren Leistungen durch private Krankenzusatzversicherungen ergänzen.

 

Der Vorteil der privaten Krankenversicherung liegt klar auf der Hand: So kann sich jeder Versicherte einen Tarif mit den für ihn passenden Bedingungen aussuchen. Das bereitet nicht nur viel Arbeit, sondern bedeutet auch, dass man die einzelnen Klauseln versteht und einordnen kann. Und zu guter Letzt ist eine Entscheidung darüber zu treffen, welche Leistungen für einen selbst wichtig sind oder nicht.

Generell gilt: Was einmal in den Versicherungsbedingungen an Leistungen vereinbart wurde, bleibt auch für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen. Leistungskürzungen sind demzufolge nicht möglich. Ebenso gilt aber auch: Was nicht vertraglich vereinbart wurde, wird auch nicht bezahlt.

Da einige Tarife vor allem die Leistungen der Palliativmedizin beschränken, sollten Privatversicherte zumindest auf die Erstattung für eine Palliativ- oder Hospizversorgung achten.

 

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