Eine würdevolle Bestattung ist teuer. Kosten von bis zu 10.000 EUR sind keine Seltenheit. Da wundert es einen nicht, dass die Sterbegeldversicherung sich nach wie vor größter Beliebtheit erfreut.
Insbesondere für ältere Menschen ist sie oftmals nur noch die einzige Möglichkeit, in kleinen Raten für den Todesfall vorzusorgen. Zugleich bietet sie den Versicherungsnehmern bereits während der Ansparphase die Gewissheit, eine würdevolle Beerdigung zu erhalten, ohne dass seine Hinterbliebenen finanziell belastet werden.
Lebensversicherung
Vom Prinzip her gehören Sterbegeldversicherungen zur Lebensversicherung. Nur mit dem Unterschied, dass die Leistungen der Sterbegeldpolicen nicht im Erlebensfall, sondern nur im reinen Todesfall fällig werden. In der Regel handelt es sich um eine meist lebenslange Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme. Mit ihr kann sichergestellt werden, dass die Hinterbliebenen nicht für die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen aufkommen müssen. Früher wurden solche Lebensversicherungen – aufgrund der kleinen Versicherungssummen – auch als Klein-Lebensversicherungen bezeichnet.
Besonders beworben wurden diese Sterbegeldpolicen nach dem Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2004. Zuletzt aber war die Auszahlung bereits auf 500 EUR begrenzt.
Laufzeit / Vertragsende
Im Allgemeinen wird das Vertragsende der Sterbegeldversicherung auf ein hohes Alter festgelegt. So variieren die Verträge von Beitragszahlungen bis zum 65. beziehungsweise bis zum 85. Lebensjahr. Daneben gibt es aber auch Verträge die ein Leben lang laufen und es können auch feste Beitragszahlungsdauern – meist bis zu 25 Jahren – vertraglich vereinbart werden.
Mit Vertragsende der Sterbegeldversicherung endet die Beitragszahlung. Die Versicherungssumme einschließlich der erwirtschafteten Überschussanteile verzinst sich weiterhin und wird im Todesfall fällig, falls der Todesfall bis dahin noch nicht eingetreten ist.
Höhe der Beitragszahlung
Die Höhe des Beitrags ist abhängig vom Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn. Generell gilt: Je älter, desto teurer. So sind bei einem Abschluss in höherem Alter entsprechend hohe Beiträge für die dann jährlich zu erwartende Sterblichkeit zu erwarten, während Beiträge jüngerer Versicherter hingegen teilweise angespart werden, um Vorsorge für die hohe Sterblichkeit im Alter zu betreiben.
Generell richtet sich die Höhe der Beitragszahlung für die Sterbegeldversicherung nach den sogenannten „Sterbetafeln“. Die Sterbetafel enthält eine Wahrscheinlichkeitsstatistik, getrennt nach Männern und Frauen, zum voraussichtlichen Alter, in dem der Todesfall statistisch gesehen eintreten wird.
Arten der Sterbegeldversicherung
Generell gibt es zwei Möglichkeiten eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.
Bei der einen beantwortet der Versicherungsnehmer Fragen zu seiner aktuellen Gesundheit. Wird die Sterbegeldversicherung mit den Gesundheitsfragen von der Versicherung angenommen, bekommt dieser eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit.
Die Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit garantiert eine volle Auszahlung der Versicherungssumme ab dem ersten Tag. Der vereinbarte Versicherungsschutz tritt ein, sobald die Prüfung vom Anbieter erfolgreich durchgeführt und der erste Beitrag vollständig vom Versicherungsnehmer bezahlt wurde.
Bei der anderen verzichtet der Versicherungsnehmer auf eine Gesundheitsprüfung. Die zu versichernde Person muss daher keine Fragen zu ihrer aktuellen Gesundheit beantworten. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer eine Sterbegeldversicherung mit Wartezeit.
Der Gesundheitszustand wird weder abgefragt noch in der Versicherungspolice erwähnt. Die Wartezeit, auch Karenzzeit genannt, ist abhängig vom Anbieter und dem gewählten Sterbegeldtarif. In der Regel sind Ansparzeiten von 12, 18, 24 oder 36 Monaten üblich. Sollte der Todesfall während der Wartezeit eintreten zahlen viele Versicherungsgesellschaften nur die gezahlten Beiträge abzüglich angefallener Kosten zurück. Nur einige wenige Anbieter sehen in diesem Fall eine gestaffelte Auszahlung vor.
Beide Möglichkeiten haben ihre Vorteile.
Welche Versicherungssumme?
Bei dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung muss man sich für eine Versicherungssumme entscheiden. Die Höhe der Versicherungssumme variiert zwischen 3.000 bis ca. 12.000 EUR. In Deutschland werden für eine Beerdigung im Durchschnitt circa 5.000 EUR ausgegeben.
Wer sich bezüglich der Versicherungssumme nicht sicher ist, sollte sich zuvor beim örtlichen Bestattungsunternehmer erkundigen, welche Kosten eine Beerdigung die den persönlichen Wünschen entspricht in etwa verursacht.
Was sollten die Hinterbliebenen bei einem Todesfall der versicherten Person tun?
Nach dem Tod der versicherten Person sollten die Hinterbliebenen dem Anbieter der Sterbegeldversicherung schnellst möglichst Bescheid geben. In der Regel muss der Versicherung ein ärztliches Zeugnis über die genaue Todesursache zusammen mit dem Versicherungsschein eingereicht werden.
Wenn im Antrag keine bezugsberechtigte Person aufgeführt wurde, bekommen regelmäßig die Erben die Versicherungssumme ausgezahlt. Jedoch ist für die Auszahlung die Vorlage eines Erbscheines notwendig.
Vielfach wird die Versicherungssumme auch direkt an ein Bestattungsunternehmen gezahlt, da viele Sterbegeldversicherungen mit einem Bestatter zusammenarbeiten. Eine solche Regelung sollte in der Versicherungspolice gestrichen werden, damit die Erben entsprechend den Wünschen des Verstorbenen die Beerdigung arrangieren können.
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