Wer sein Badezimmer barrierefrei umbauen möchte, kann dafür Zuschüsse über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW-Bank beantragen. Hieraus weist die Aktion Barrierefreies Bad hin. Welche Voraussetzungen es zu beachten gilt und wie man in den Genuss der Förderung kommt, haben wir nachfolgend zusammengefasst:
Der Zuschuss für den Badumbau beträgt zehn Prozent der förderfähigen Baukosten. Maximal bis zu 5.000 Euro kann der private Bauherr im Rahmen des KfW-Programms 455 „Altersgerecht umbauen“ erhalten. Antragsberechtigt sind natürliche Personen unabhängig vom Alter oder von einer Behinderung. Hierzu zählen Eigentümer oder Ersterwerber (Selbstnutzer / Vermieter) von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern. Letztere benötigen aber die Zustimmung ihres Vermieters.
Konkret bedeutet das für den Badezimmerumbau, dass der Förderungsantrag vor dem Umbau gestellt werden muss. Darüber hinaus muss ein Fachunternehmen mit den Ausführungsarbeiten beauftragt werden. Dabei sind technische Mindeststandards für den barrierefreien Umbau einzuhalten. Die Handwerkerrechnungen müssen die förderfähige Maßnahme, als auch die Arbeitsleistung in deutscher Sprache ausweisen. Ebenso die Adresse des Bauvorhabens. Des Weiteren müssen die Rechnungen per Überweisung beglichen werden.
Die Antragstellung erfolgt online über das Zuschussportal. Eine vorherige Registrierung geht dem voraus. Nach Ausfüllen und Absenden des Antrags wird von der KfW bei Vorliegen aller Voraussetzungen innerhalb kürzester Zeit die Zusage der Förderung genehmigt. Mit der Baumaßnahme kann dann umgehend begonnen werden, unter Umständen sogar noch am selbigen Tag.
Antragsteller kann entweder der Bauherr oder auch eine bevollmächtige Person sein. Soll ein Verwandter, ein Freund oder ein Bad-Profi bevollmächtigt werden, muss der Bauherr hierfür eine Vollmacht ausstellen. Dieses Dokument muss im Zuschussportal hochgeladen werden.
Um letztlich in den Genuss der Auszahlungszuschusses zu kommen, muss sich der Empfänger identifizieren. Dies kann über ein Postident-Verfahren oder online per Video-Chat erfolgen. Innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage muss der Zuschussempfänger oder sein Bevollmächtigter die Durchführung der Baumaßnahme nachweisen. Hierzu müssen im Portal die Rechnungskopien hochgeladen und die Höhe der geleisteten Zahlungen bestätigt werden.
Nach erfolgreicher Prüfung des Nachweises der Durchführung der Badsanierung wird der Förderungsbetrag auf das im Zuschussportal angegebene Konto des Zuschussempfängers überwiesen. Normalerweise dauert dies nicht länger als einen Monat.
Zur eigenen Dokumentation kann sich der Zuschussempfänger vom Bad-Profi die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen bescheinigen lassen. Verpflichtend ist für den Bauherr, dass er alle relevanten Nachweise über die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen und Förderungsvoraussetzungen inklusive der Originalrechnungen und Zahlungsnachweise zehn Jahre lang aufbewahrt. Auf Verlangen sind diese Dokumente der KfW vorzulegen. Daneben ist durch die KfW aber auch eine Vor-Ort-Kontrolle möglich.