Das Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Corona-Folgen sieht eine sechsmonatige Absenkung der Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer von 19 auf 16 % sowie von 7 auf 5 % für den Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020 vor.
Da für die Umsatzsteuerberechnung das Ende des Leistungszeitraums maßgeblich ist, dürfen wir unseren Kunden im zweiten Halbjahr die vorübergehende ermäßigte Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer leider nicht weiter geben. Weder der Zeitpunkt der Rechnungsstellung, des Rechnungseingangs noch der Zeitpunkt der Rechnungsbegleichung sind relevant. Es zählt ausschließlich der Tag, an dem die Leistung vollständig erbracht ist.
Darüber hinaus steht es Unternehmen, Dienstleistern und Geschäftstreibenden frei, ihre Preise beizubehalten und dadurch ihre Gewinnspanne zu erhöhen. Unser Wunsch ist es jedoch, dass unsere Kunden HEUTE sparen um MORGEN mehr Kunden zu gewinnen.
Daher erhalten unsere Kunden bei der Buchung eines kostenpflichtigen Informationseintrages (Standard Plus, Premium & Premium Plus) im zweiten Halbjahr 2020 einen Rabatt von 10 Prozent.
Somit geben wir die Mehrwertsteuersenkung nicht nur weiter, sondern wir setzen noch einen drauf und unsere Kunden sparen jetzt noch mehr, viel mehr – nämlich das 4-fache!
Denn mathematisch entspricht die Absenkung der Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer nur einen Rabatt von rund 2,5 % bzw. nicht ganz 1,9 %.