- Eine Wechseldruckmatratze beugt Druckgeschwüren (Dekubitus) vor – besonders bei bettlägerigen Personen
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten unter bestimmten Bedingungen mit ärztlicher Verordnung
- Wechseldruckmatratzen pumpen Luftkammern abwechselnd auf und ab – kein Punkt bleibt dauerhaft belastet
- Für Zuhause und Pflegeheim geeignet – auch als Leihgerät über Sanitätshäuser erhältlich
- Sie ersetzen keine Umlagerung komplett – aber reduzieren den Aufwand erheblich
Wer bettlägerig ist, hat ein hohes Risiko Druckgeschwüre zu entwickeln – medizinisch Dekubitus genannt. Diese offenen Wunden entstehen, wenn der Druck auf bestimmte Körperstellen dauerhaft die Durchblutung unterbricht. Ohne Gegenmaßnahmen sind sie bei pflegebedürftigen Personen eine der häufigsten und schmerzhaftesten Komplikationen. Eine Wechseldruckmatratze ist eine der wirksamsten technischen Prophylaxe-Maßnahmen – und in vielen Fällen werden die Kosten übernommen.
Was ist eine Wechseldruckmatratze?
Eine Wechseldruckmatratze ist eine Spezialmatratze mit mehreren Luftkammern, die von einem elektrischen Motor alternierend aufgeblasen und entleert werden. Das bedeutet: Die Druckverteilung auf den Körper wechselt kontinuierlich. Keine einzelne Körperstelle bleibt dauerhaft belastet – genau das verhindert die Entstehung von Druckgeschwüren.
Funktionsprinzip:
- Die Matratze besteht aus 10–20 oder mehr Luftkammern (je nach Modell)
- Ein leises Motoraggregat pumpt die Kammern im Wechsel auf – typischerweise alle 5–10 Minuten
- Der Druckpunkt wandert langsam über den Körper
- Die Durchblutung bleibt auch unter dauerhaftem Liegen aufrechterhalten
Wann ist eine Wechseldruckmatratze notwendig?
Nicht jeder pflegebedürftige Mensch braucht eine Wechseldruckmatratze. Sie wird empfohlen und medizinisch verordnet bei:
- Vollständiger Bettlägerigkeit: Personen die nicht mehr selbst ihre Position wechseln können
- Hohem Dekubitusrisiko: Festgestellt durch standardisierte Risikoassessments (Braden-Skala, Norton-Skala)
- Bestehenden Druckgeschwüren Grad 1 oder 2: Um die Heilung zu unterstützen und Verschlimmerung zu verhindern
- Mangelernährung oder stark reduziertem Allgemeinzustand: Erhöhtes Risiko durch schlechtere Gewebedurchblutung
- Diabetes mit peripheren Gefäßproblemen: Zusätzlich erhöhtes Risiko
- Inkontinenz: Feuchte Haut ist anfälliger für Druckschäden
Wechseldruckmatratze vs. Weichlagerungsmatratze
Beide werden zur Dekubitusprophylaxe eingesetzt – haben aber unterschiedliche Mechanismen:
- Wechseldruckmatratze: Aktiv – Motor wechselt den Luftdruck. Wirkungsvoller bei höherem Risiko und bei tatsächlich vorhandenen Druckgeschwüren.
- Weichlagerungsmatratze: Passiv – kein Motor. Verteilt den Druck durch viskoelastisches Material oder Schaumstoff breiter. Geeignet bei moderatem Risiko.
Der Arzt oder Pflegedienst entscheidet welche Variante für die konkrete Situation geeignet ist. Bei ernstem Risiko oder bestehendem Dekubitus ist die Wechseldruckmatratze meist die bessere Wahl.
Kosten und Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Wer bezahlt was?
Wechseldruckmatratzen gelten als Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Das bedeutet: Die gesetzliche Krankenkasse kann die Kosten übernehmen – vollständig oder mit einer Zuzahlung.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
- Ärztliche Verordnung: Der Hausarzt oder behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus. Wichtig: Nicht alle Ärzte kennen die genauen Formulierungsanforderungen – lass die Verordnung auf „Wechseldruckmatratze zur Dekubitusprophylaxe“ ausstellen.
- Medizinische Notwendigkeit: Das hohe Dekubitusrisiko oder ein bestehender Dekubitus muss dokumentiert sein.
- Genehmigung durch die Kasse: Die Krankenkasse prüft den Antrag und genehmigt oder lehnt ab. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen – das lohnt sich oft.
Kauf oder Leihgerät?
In den meisten Fällen wird ein Leihgerät über ein Sanitätshaus bereitgestellt. Die Krankenkasse zahlt die monatliche Leihgebühr direkt ans Sanitätshaus. Bei längerem Bedarf kann auch ein Kauf infrage kommen – das Sanitätshaus berät dazu.
Was kostet eine Wechseldruckmatratze?
- Leihgebühr: ca. 30–80 Euro/Monat je nach Modell und Region
- Kaufpreis (einfache Modelle): 200–600 Euro
- Kaufpreis (Hochleistungsgeräte für intensiven Pflegebedarf): 1.000–3.000 Euro
Bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10% des Abgabepreises an (min. 5 Euro, max. 10 Euro) – bei bestehender Zuzahlungsbefreiung keine Eigenbeteiligung.
Wie läuft die Beantragung ab?
- Arzttermin vereinbaren: Situation schildern, um Verordnung bitten. Den Begriff „Dekubitusprophylaxe“ explizit erwähnen.
- Sanitätshaus aufsuchen: Mit der Verordnung zum Sanitätshaus. Dort wird das passende Modell ausgesucht und direkt an die Kasse übermittelt.
- Genehmigung der Kasse abwarten: In dringenden Fällen (bestehender Dekubitus) kann das Sanitätshaus das Gerät provisorisch liefern bevor die offizielle Genehmigung vorliegt.
- Gerät wird geliefert und eingewiesen: Das Sanitätshaus erklärt die Bedienung – nimm das ernst, falsche Einstellung reduziert die Wirksamkeit.
Wichtige Einstellungen und Nutzung
Eine Wechseldruckmatratze ist nur so gut wie ihre Einstellung:
- Druckeinstellung: Der Grunddruck muss auf das Körpergewicht der pflegebedürftigen Person eingestellt werden. Zu hoch: kein effektiver Druckwechsel. Zu niedrig: Person sinkt durch.
- Zykluszeit: Die meisten Modelle wechseln alle 5–10 Minuten. Bei sehr hohem Risiko kann eine kürzere Zykluszeit sinnvoll sein.
- Statischer Modus: Viele Matratzen haben einen statischen Modus für kurze Ruhephasen (z.B. während Pflege oder Essen).
- Lärmpegel: Wechseldruckmatratzen machen ein leises Rauschen. Das stört manche – bei modernen Modellen ist es sehr leise. Im Sanitätshaus nachfragen ob ein ruhiges Modell verfügbar ist.
Ergänzende Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe
Die Wechseldruckmatratze ist eine wichtige Maßnahme – aber sie ersetzt andere Prophylaxe-Schritte nicht vollständig:
- Regelmäßige Umlagerung: Auch mit Wechseldruckmatratze sollte alle 2–4 Stunden umgelagert werden – je nach Risikobewertung
- Hautpflege: Regelmäßige Inspektion der Haut, insbesondere an Druckstellen (Steißbein, Fersen, Schulterblätter)
- Ernährung und Hydratation: Ausreichend Protein und Flüssigkeit fördert die Hautgesundheit und Wundheilung
- Fersenschoner: Spezielle Schaumstoff-Kissen heben die Fersen frei – auch die Fersen brauchen Druckentlastung
- Inkontinenzmanagement: Saubere, trockene Haut ist widerstandsfähiger gegen Druckschäden
Fazit
Eine Wechseldruckmatratze ist für bettlägerige Pflegebedürftige oft die wichtigste technische Maßnahme zur Dekubitusvorbeugung. Die Kosten werden bei medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse übernommen – mit ärztlicher Verordnung. Wer vor der Frage steht ob eine solche Matratze nötig ist, sollte Arzt und Pflegedienst einbeziehen und keine Zeit verlieren: Dekubitus ist schmerzhaft, schwer zu heilen und in den meisten Fällen verhütbar.
Häufige Fragen
Welcher Pflegegrad wird für eine Wechseldruckmatratze benötigt?
Es gibt keinen festgelegten Mindest-Pflegegrad. Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit – also das dokumentierte Dekubitusrisiko oder ein bestehender Dekubitus. Auch ohne Pflegegrad kann eine Wechseldruckmatratze medizinisch notwendig sein (z.B. bei postoperativer Bettlägerigkeit) und von der Krankenkasse genehmigt werden.
Wie laut ist eine Wechseldruckmatratze?
Moderne Modelle sind relativ leise – vergleichbar mit einem laufenden PC-Lüfter. Ältere oder günstigere Geräte können lauter sein. Beim Sanitätshaus nach einem ruhigen Modell fragen. Für leicht schlafende Personen gibt es Geräte mit besonders leisem Nachtmodus.
Kann man auf einer Wechseldruckmatratze schlafen?
Ja – viele Betroffene schlafen gut auf Wechseldruckmatratzen, besonders wenn der Druck korrekt eingestellt ist. Die sanften Druckwechsel werden im Schlaf meist kaum wahrgenommen. Manche empfinden die Matratze anfangs als ungewohnt – das legt sich in der Regel nach wenigen Tagen.
Was tun wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt?
Widerspruch einlegen – innerhalb von 4 Wochen nach Ablehnung. Lass den Arzt eine ausführliche Begründung schreiben und ggf. einen Dekubitus-Risikoassessment beifügen. Bei erneuter Ablehnung: Sozialgericht anrufen. Viele Widersprüche sind erfolgreich, weil Ablehnungen oft auf unvollständiger Dokumentation beruhen.
