- Geringfügige Beeinträchtigung der Selbständigkeit –
Personen, die nach dem Neuen Begutachtungs-Assessment (NBA) mindestens 12,5 bis unter 27 Punkte erreichen, bekommen den Pflegegrad 1 zugewiesen. Wenn der Pflegegrad 1 durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt wird, liegt nur eine geringfüfige Beeinträchtigung der Selbständigkeit vor.
Dieser Pflegegrad ist nicht mit der alten Pflegestufe 0 gleichzusetzen. Die zu erfüllenden Bedingungen fallen somit niedriger als nach dem alten System aus. Dies bedeutet, dass zukünftig mehr pflegebedürftige Personen mit der Unterstützung durch die Pflegekasse rechnen können.
Leistungen
Pflegebedürftige, die den anerkannten Pflegegrad 1 haben, bekommen weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen aus der Pflegeversicherung. Sie erhalten jedoch den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR pro Monat und haben Anspruch auf den stationären Leistungsbetrag in Höhe von 125 EUR monatlich.
Leistungen auf einem Blick
Pflegegeld | 0 EUR |
Pflegesachleistung | 0 EUR |
Entlastungsbetrag | 125 EUR |
Teilstationäre Pflege | 0 EUR |
Vollstationäre Pflege | 125 EUR |
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