Insbesondere Schulkinder und ältere Menschen gelten an den Haltestellen als gefährdet, auf deren Hinweisschildern sich ein kleines rotes Symbol – eine Art Warndreieck – befindet. Es signalisiert dem heranfahrenden Busfahrer: Achtung, gefährlicher Halt!
Demzufolge schaltet der Fahrer noch vor Erreichen der Haltestelle das Warnblinklicht an und ab diesem Zeitpunkt dürfen andere Verkehrsteilnehmer den Bus nicht mehr überholen und dürfen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Sobald der Bus steht, ist beim Überholen unbedingt darauf zu achten, dass die Tachonadel nicht mehr als sieben Stundenkilometer anzeigt.
Dabei gilt die Schrittgeschwindigkeit auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Darüber hinaus ist auf ausreichend große Abstände zwischen den Fahrzeugen zu achten. Und generell gilt, dass eine Behinderung oder Gefährdung der Fahrgäste auszuschließen ist. Falls nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
Die Warnkennzeichnung ist hauptsächlich bei Haltestellen vor Schulen und an Unfallschwerpunkten anzutreffen. Die Einstufung als „gefährliche Haltestelle“ wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnet und für alle Verkehrsteilnehmer gilt beim Auftauchen eines Schul- oder Linienbusses allerhöchste Aufmerksamkeit.
Wer einen Bus überholt, der sich mit Warnblinker einer Haltestelle nähert, muss bereits mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
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